BODENSEESCHIFFPATENT THEORIE
Weitere Informationen Bodenseeschifferpatent (A + D)
Wer nur im Urlaub am Bodensee ist und bereits einen amtlichen Sportbootführerschein besitzt, kann sich bei den Landratsämtern gegen Gebühr ein „Ferienpatent“ ausstellen lassen, das für vier Wochen gilt. Für das Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung auf dem Bodensee wird das Bodenseeschifferpatent A benötigt. Bei einer Segelfläche von mehr als 12 m² ist das Bodenseeschifferpatent D erforderlich. Das Mindestalter für den Motorbootteil ist 18 Jahre. Für den Segelteil muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Für Inhaber amtlicher Sportbootführerscheine gibt es einige Erleichterungen: Mit dem SBF Binnen (Segel) oder dem SKS wird man von der praktischen Segelprüfung und den theoretischen Segelfragen befreit. Mit dem SBF Binnen (Motor) oder dem SBF See entfällt die praktische Motorbootprüfung. Umgekehrt kann das Bodenseeschifferpatent in einen amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden.
Zum Kurs mitbringen
– zwei Passbilder
– ärztliches Attest
– Kopie KFZ Führerschein (minderj. amtliches Führungszeugnis)
– Bleistift, Radiergummi, Zirkel
Unterricht:
Nach Vereinbarung
INTENSIVKURS SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE
Weitere Informationen SBF See
Der amtliche Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten oder Wassermotorrädern (Jetski) wenn der Motor an der Propellerwelle mehr als 3,68 kW/5 PS abgibt. Der Geltungsbereich dieses Führerscheins umfasst die 3 sm Zone und ist international anerkannt. Der Sportbootführerschein See ist Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein (SKS).
Zum Kurs mitbringen
– zwei Passbilder
– ärztliches Attest
– Kopie KFZ Führerschein (minderj. amtliches Führungszeugnis)
– Bleistift, Radiergummi, Zirkel
Unterricht:
Termin 1
Samstag 19.05.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 20.05.2018 ab 10.00 Uhr
Termin 2
Samstag 26.05.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 27.05.2018 ab 10.00 Uhr
Termin 3
Samstag 02.06.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 03.06.2018 ab 10.00 Uhr
Termin 4
Samstag 23.06.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 24.06.2018 ab 10.00 Uhr
INTENSIVKURS SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE BINNEN
Weitere Informationen SBF See & SBF Binnen
Sportbootführerschein See (SBF See):
Der amtliche Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten oder Wassermotorrädern (Jetski) wenn der Motor an der Propellerwelle mehr als 3,68 kW/5 PS abgibt. Der Geltungsbereich dieses Führerscheins umfasst die 3 sm Zone und ist international anerkannt. Der Sportbootführerschein See ist Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein (SKS).
Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen):
Der amtliche Sportbootführerschein Binnen ist zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine ab 11,03 KW (15PS) und unter 15m Länge auf den Binnenschiffahrtsstraßen vorgeschrieben. Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote ab einer Nutzleistung von mehr als 3,68KW (5PS). Für den Bodensee und Berlin gelten Sonderbestimmungen.
Zum Kurs mitbringen
– zwei Passbilder
– ärztliches Attest
– Kopie KFZ Führerschein (minderj. amtliches Führungszeugnis)
– Bleistift, Radiergummi, Zirkel
Unterricht:
Termin 1
Samstag 19.05.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 20.05.2018 ab 10.00 Uhr
+ 1 Tag nach Vereinbarung für Binnen
Termin 2
Samstag 26.05.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 27.05.2018 ab 10.00 Uhr
+ 1 Tag nach Vereinbarung für Binnen
Termin 3
Samstag 02.06.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 03.06.2018 ab 10.00 Uhr
+ 1 Tag nach Vereinbarung für Binnen
Termin 4
Samstag 23.06.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 24.06.2018 ab 10.00 Uhr
+ 1 Tag nach Vereinbarung für Binnen
SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE UND BODENSEESCHIFFERPATENT
Weitere Informationen SBF See & Bodenseeschifferpatent (A + D)
Sportbootführerschein See (SBF See):
Der amtliche Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten oder Wassermotorrädern (Jetski) wenn der Motor an der Propellerwelle mehr als 3,68 kW/5 PS abgibt. Der Geltungsbereich dieses Führerscheins umfasst die 3 sm Zone und ist international anerkannt. Der Sportbootführerschein See ist Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein (SKS).
Bodenseeschifferpatent (A + D):
Wer nur im Urlaub am Bodensee ist und bereits einen amtlichen Sportbootführerschein besitzt, kann sich bei den Landratsämtern gegen Gebühr ein „Ferienpatent“ ausstellen lassen, das für vier Wochen gilt. Für das Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung auf dem Bodensee wird das Bodenseeschifferpatent A benötigt. Bei einer Segelfläche von mehr als 12 m² ist das Bodenseeschifferpatent D erforderlich. Das Mindestalter für den Motorbootteil ist 18 Jahre. Für den Segelteil muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Für Inhaber amtlicher Sportbootführerscheine gibt es einige Erleichterungen: Mit dem SBF Binnen (Segel) oder dem SKS wird man von der praktischen Segelprüfung und den theoretischen Segelfragen befreit. Mit dem SBF Binnen (Motor) oder dem SBF See entfällt die praktische Motorbootprüfung. Umgekehrt kann das Bodenseeschifferpatent in einen amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden.
Zum Kurs mitbringen
– zwei Passbilder
– ärztliches Attest
– Kopie KFZ Führerschein (minderj. amtliches Führungszeugnis)
– Bleistift, Radiergummi, Zirkel
Unterricht:
Termin 1
Samstag 19.05.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 20.05.2018 ab 10.00 Uhr
+ 1 Tag nach Vereinbarung für Bodensee
Termin 2
Samstag 26.05.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 27.05.2018 ab 10.00 Uhr
+ 1 Tag nach Vereinbarung für Bodensee
Termin 3
Samstag 02.06.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 03.06.2018 ab 10.00 Uhr
+ 1 Tag nach Vereinbarung für Bodensee
Termin 4
Samstag 23.06.2018 ab 10.00 Uhr
Sonntag 24.06.2018 ab 10.00 Uhr
+ 1 Tag nach Vereinbarung für Bodensee
ABENDKURS SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE BINNEN
Weitere Informationen SBF Binnen
Dieser Kombinationskurs beinhaltet die Ausbildung zum Sportbootführerschein (SBF) See und den theoretischen Teil der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) Ausbildung in der Sportschifferschule Karlsruhe.
Sportbootführerschein See (SBF See):
Der amtliche Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten oder Wassermotorrädern (Jetski) wenn der Motor an der Propellerwelle mehr als 3,68 kW/5 PS abgibt. Der Geltungsbereich dieses Führerscheins umfasst die 3 sm Zone und ist international anerkannt. Der Sportbootführerschein See ist Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein (SKS).
Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen):
Der amtliche Sportbootführerschein Binnen ist zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine ab 11,03 KW (15PS) und unter 15m Länge auf den Binnenschiffahrtsstraßen vorgeschrieben. Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote ab einer Nutzleistung von mehr als 3,68KW (5PS). Für den Bodensee und Berlin gelten Sonderbestimmungen.
Zum Kurs mitbringen
– zwei Passbilder
– ärztliches Attest
– Kopie KFZ Führerschein (minderj. amtliches Führungszeugnis)
– Bleistift, Radiergummi, Zirkel
Unterricht:
Termin 1
Dienstag 24.04.2018 ab 19.30 Uhr Wegerecht
Dienstag 01.05.2018 ab 19.30 Uhr Lichterführung
Dienstag 08.05.2018 ab 19.30 Uhr Betonnung/Befeuerung
Dienstag 15.05.2018 ab 19.30 Uhr Navigation 1
Dienstag 22.05.2018 ab 19.30 Uhr Navigation 2
Dienstag 29.05.2018 ab 19.30 Uhr Navigation 3
+ 1 Abend nach Vereinbarung für den Binnenteil
ABENDKURS SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE
Weitere Informationen SBF Binnen
Dieser Kombinationskurs beinhaltet die Ausbildung zum Sportbootführerschein (SBF) See und den theoretischen Teil der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) Ausbildung in der Sportschifferschule Karlsruhe.
Sportbootführerschein See (SBF See)
Der amtliche Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten oder Wassermotorrädern (Jetski) wenn der Motor an der Propellerwelle mehr als 3,68 kW/5 PS abgibt. Der Geltungsbereich dieses Führerscheins umfasst die 3 sm Zone und ist international anerkannt. Der Sportbootführerschein See ist Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein (SKS).
Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)
Der amtliche Sportbootführerschein Binnen ist zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine ab 11,03 KW (15PS) und unter 15m Länge auf den Binnenschiffahrtsstraßen vorgeschrieben. Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote ab einer Nutzleistung von mehr als 3,68KW (5PS). Für den Bodensee und Berlin gelten Sonderbestimmungen.
Zum Kurs mitbringen
– zwei Passbilder
– ärztliches Attest
– Kopie KFZ Führerschein (minderj. amtliches Führungszeugnis)
– Bleistift, Radiergummi, Zirkel
Unterricht:
Termin 1
Dienstag 24.04.2018 ab 19.30 Uhr Wegerecht
Dienstag 01.05.2018 ab 19.30 Uhr Lichterführung
Dienstag 08.05.2018 ab 19.30 Uhr Betonnung/Befeuerung
Dienstag 15.05.2018 ab 19.30 Uhr Navigation 1
Dienstag 22.05.2018 ab 19.30 Uhr Navigation 2
Dienstag 29.05.2018 ab 19.30 Uhr Navigation 3
SPORTKÜSTENSCHIFFERSCHEIN THEORIE
Weitere Informationen SKS
Dieser Kurs in der Sportschifferschule Karlsruhe beinhaltet den theoretischen Teil des Sportküstenschifferscheins (SKS). Der SKS Schein ist ein freiwilliger, amtlicher Führerschein für die Küstengewässer aller Meere bis zu 12 sm Abstand vom Festland. Voraussetzung für den Erwerb des SKS ist der SBF See, für die Zulassung zur praktischen Prüfung wird ein Nachweis von mindestens 300 gesegelten Seemeilen in den Küstengewässern vorausgesetzt.
Zum Kurs mitbringen
– zwei Passbilder
– ärztliches Attest
– Kopie KFZ Führerschein (minderj. amtliches Führungszeugnis)
– Bleistift, Radiergummi, Zirkel
Unterricht:
Termin 1
Beginn: Montag 30.10.2017 ab 19.30 Uhr dann Donnerstag, insgesammt 10 Abende
SPORTKÜSTENSCHIFFERSCHEIN PRAXIS-TÖRN
Weitere Informationen SKS PRAXIS-TÖRN
Für den SKS müssen 300 gesegelte Seemeilen nachgewiesen werden. In unserem Segeltörn werden Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten für die anschließende Prüfung vermittelt.
Zum Kurs mitbringen
–
Unterricht:
Die SKS Praxis Törns richten sich nach dem Prüfungstag.
Die nächsten Termine liegen noch nicht fest.
SPRECHFUNK SRC
Weitere Informationen
Das SRC Funkbetriebszeugnis berechtigt im Seenot- und Sicherheitssystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) mit der Nutzung eines DSC Controllers teilzunehmen. Das SRC Funkzeugnis berechtigt nicht die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Zum Kurs mitbringen
– zwei Passbilder
Unterricht:
Aktuell keine Termine verfügbar.
SPRECHFUNK UBI
Weitere Informationen
Das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Das UBI Sprechfunkzeugnis berechtigt nicht am Seefunk teilzunehmen. Es ist ab Hochwasserstufe 1 vorgeschrieben.
Zum Kurs mitbringen
– ein Passbild
– Kopie Personalausweis
Unterricht:
Aktuell keine Termine verfügbar.
SPRECHFUNK SRC UBI
Weitere Informationen
Dieser Kombinationskurs beinhaltet die Ausbildung zum SRC Funkbetriebszeugnis (SRC) und zum UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) in der Sportschifferschule Karlsruhe. Das SRC Funkbetriebszeugnis berechtigt im Seenot- und Sicherheitssystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) mit der Nutzung eines DSC Controllers teilzunehmen. Das SRC Funkzeugnis berechtigt nicht die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Das UBI Sprechfunkzeugnis berechtigt nicht am Seefunk teilzunehmen. Es ist ab Hochwasserstufe 1 vorgeschrieben.
Zum Kurs mitbringen
– zwei Passbilder
Unterricht:
Aktuell keine Termine verfügbar.